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   OLG Düsseldorf, 15.07.2015 - VI-3 Kart 24/14 (V)   

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https://dejure.org/2015,70248
OLG Düsseldorf, 15.07.2015 - VI-3 Kart 24/14 (V) (https://dejure.org/2015,70248)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 15.07.2015 - VI-3 Kart 24/14 (V) (https://dejure.org/2015,70248)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 15. Juli 2015 - VI-3 Kart 24/14 (V) (https://dejure.org/2015,70248)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit der Anzeigefrist gem. Tenorziff. 4 der Festlegung der Bundesnetzagentur vom 11.12.2013 (BK 4-13-739)

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Rechtmäßigkeit der Anzeigefrist gem. Tenorziff. 4 der Festlegung der Bundesnetzagentur vom 11.12.2013 (BK 4-13-739)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 22.10.1993 - 6 C 10.92

    Schulbeförderungskosten - Art. 20 Abs. 3 GG, zur Vereinbarkeit von

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.07.2015 - 3 Kart 24/14
    Unter materiell-rechtlichen Ausschlussfristen versteht man vom materiellen Recht gesetzte Fristen, deren Nichteinhaltung den Verlust einer materiell-rechtlichen Rechtsposition zur Folge hat und die für Behörden und Beteiligte gleichermaßen verbindlich sind und nicht zur Disposition der Verwaltung oder der Gerichte stehen (BVerwG, Urteil vom 22.10.1993, 6 C 10/92, Rn. 16 bei juris m.w.N.).

    Die Einführung einer Anzeigefrist, die als materielle Ausschlussfrist bei ihrer Versäumung den Verlust einer normativ begründeten materiell-rechtlichen Rechtsposition zur Folge hat, bedarf einer gesetzlichen bzw. normativen Grundlage (vgl. BVerwG, Urteil vom 22.10.1993, 6 C 10/92, Rn. 16 bei juris).

    22.10.1993, 6 C 10/92, Rn. 19 bei juris).

  • VGH Hessen, 30.05.2012 - 6 A 1017/11
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.07.2015 - 3 Kart 24/14
    Anders als bei den sonstigen, vom Gesetz bestimmten oder von der Behörde gesetzten - eigentlichen - Fristen, die dem Verfahrensbeteiligten für die Vornahme der Verfahrenshandlung regulär zur Verfügung stehen und die folglich grundsätzlich verlängert werden können und für die die Möglichkeit einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand besteht, ist bei den gesetzlich als solche bestimmten oder entsprechend zu deutenden Ausschluss- oder Präklusionsvorschriften als sog. uneigentlichen Fristen gemäß § 32 Abs. 5 VwVfG eine Fristverlängerung und eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ausgeschlossen (vgl. Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 30.05.2012, 6 A 1017/11, Rn. 31 bei juris).
  • OLG Düsseldorf, 08.03.2017 - 3 Kart 186/15

    Voraussetzungen der Verlängerung der Frist zur Anzeige der Vereinbarung eines

    Bei dieser Frist handelt es sich um eine behördliche Verfahrensfrist ohne materiell-rechtliche Ausschlusswirkungen, die grundsätzlich verlängert werden kann (Beschluss des Senats v. 01.07.2015, Az.: VI-3 Kart 24/14 (V), S. 9, 11).
  • OLG Düsseldorf, 08.05.2019 - 3 Kart 497/18

    Individuelle Netzentgeltvereinbarung unter Zugrundelegung eines physikalischen

    Bei dieser Frist handelt es sich um eine behördliche Verfahrensfrist ohne materiell-rechtliche Ausschlusswirkungen, die grundsätzlich verlängert werden kann (Beschluss des Senats v. 01.07.2015, Az.: VI-3 Kart 24/14 (V), S. 9, 11; vgl. auch Beschluss vom 08.03.2017, VI-3 Kart 186/15 Rn. 25 ff. juris).
  • BGH, 17.07.2017 - EnVR 33/15

    Festsetzung des Werts des Rechtsbeschwerdeverfahrens auf die Gegenvorstellung

    OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 15.07.2015 - VI-3 Kart 24/14 [V] -.
  • OLG Düsseldorf, 12.07.2017 - 3 Kart 21/16

    Voraussetzungen der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen der Versäumung

    Bei dieser Frist handelt es sich um eine behördliche Verfahrensfrist ohne materiell-rechtliche Ausschlusswirkungen, die grundsätzlich verlängert werden kann (BGH, Beschluss vom 13.12.2016, EnVR 34/15 Festlegung individueller Netzentgelte, Rn. 40 ff. bei juris; Senat, Beschluss vom 01.07.2015, VI-3 Kart 24/14 (V), Seiten 9, 11).
  • BGH, 24.04.2017 - EnVR 33/15

    Kostentragung des Rechtsbeschwerdeverfahrens durch Rücknahme

    OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 15.07.2015 - VI-3 Kart 24/14 [V] -.
  • OLG Düsseldorf, 06.12.2017 - 3 Kart 89/16
    Bei dieser Frist handelt es sich um eine behördliche Verfahrensfrist ohne materiell-rechtliche Ausschlusswirkungen, die grundsätzlich verlängert werden kann (BGH, Beschluss vom 13.12.2016, EnVR 34/15 Festlegung individueller Netzentgelte, Rn. 40 ff. bei juris; Senat, Beschluss vom 01.07.2015, VI-3 Kart 24/14 (V), Seiten 9, 11).
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